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Zuständigkeit:

Innerhalb der Verbandsgemeinde Brohltal sind wir für Veranstaltungen sanitätsdienstlich für folgende Ortschaften zuständig:

  • Dedenbach
  • Hain
  • Königsfeld
  • Niederdürenbach
  • Niederzissen
  • Oberdürenbach
  • Oberzissen
  • Schalkenbach
  • Schelborn
  • Vinxt



Einsatzanforderung Sanitätsdienst

Sie planen eine Veranstaltung und benötigen einen qualifzierten Sanitätsdienst?
Dann sprechen Sie uns an. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Planungen bezüglich des Sanitätsdienstes.

Wir verfügen über Personal, Material und Fahrzeuge um Ihre Veranstaltung optimal betreuen zu können.

Bei Fragen zu Sanitätsdiensten nutzen Sie unsere Kontaktseite (hier klicken).

Sie können auch direkt die Einsatzanforderung ausfüllen und uns per, E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Bitte beachten Sie:

Aus organisatorischen Gründen sollte uns Ihre Einsatzanforderung spätestens sechs Wochen vor Ihrer Veranstaltung vorliegen.

Vielen Dank.

Allgemeine Informationen zu Sanitätsdiensten:

Sanitätsdienst, das heißt im Falle eines Notfalls gezielt Erste Hilfe zu leisten. Damit wird dem Teilnehmer der Veranstaltung schnell geholfen und der Rettungsdienst entlastet. Bei größeren Notfällen kann durch die genauen Hinweise der Sanitäter vor Ort der Rettungsdienst gezielter eingesetzt werden. Eine Erstversorgung des Patienten wird sichergestellt.

Teilweise wird den Veranstaltern von den Genehmigungsbehörden die Vorhaltung eines Sanitätsdienstes vorgeschrieben. Grundsätzlich gibt es allerdings keine definitiven Vorgaben, ab welcher Größe oder Umfang eine Veranstaltung vom Sanitätsdienst betreut werden muss.

Deshalb sollten bei der Planung einer Veranstaltung frühzeitig Informationen darüber eingeholt werden, ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst gebraucht wird. Hierbei stehen wir gerne hilfreich zur Verfügung.

Für den Sanitätsdienst berechnen wir eine Aufwandsentschädigung. Diese richtet sich nach dem angeforderten Personal und Ausrüstung. Diese Aufwandsentschädigung dient zur Wieder- beschaffung des benutzten medizinischen Materials, sowie der Kostendeckung für Fahrzeuge und Ausstattung. Zudem fließt die Aufwandsentschädigung in die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.

 


  • Formular "Einsatzanforderung"
    zum herunterladen als PDF-Datei (96 KB)
    (hier klicken)